Einrichtungen, die sich an EAP-Maßnahmen beteiligen (Erweiterte Ambulante Physitherapie), müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Dazu gehört auch das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter. Laut der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) müssen in einer dementsprechenden Einrichtung mindestens zwei Physiotherapeuten arbeiten, die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- Abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut (staatliche Anerkennung)
- Mind. zwei Jahre Berufserfahrung bei der Behandlung Unfallverletzter
- Davon mind. sechs Monate in einer Unfallklinik, unfallchirurgischen Abteilung eines Krankenhauses / Rehaklinik oder Einrichtung der EAP
- Abgeschlossene Weiterbildung im Bereich neurophysiologische Behandlungstechniken (150 Stunden)
- Agbeschlossene Weiterbildung in manuelle Therapie (250 Stunden)
- Abgeschlossener Grundkurs MTT in der EAP oder MAT oder KGG (40 Stunden)
- Abgeschlossener Kurs Sportphysiotherapie in der EAP oder Tapekurs zur Sportphysiotherapie (30 Stunden)
Die offiziellen Angaben der DGUV findest du hier.