Gesundheitsfachberufe leisten in Deutschland einen wichtigen Beitrag zu Versorgung im Gesundheitswesen. Gesundheitsfachberufe werden oft auch als nichtärztliche und nichtpsychotherapeutische Heilberufe bezeichnet. Ein Teil der Gesundheitsfachberufe ist bundesgesetzlich geregelt. Bundesgesetzliche Gesundheitsfachberufe werden an speziellen Berufsfachschulen ausgebildet. In den letzten Jahren ist das Bestreben, die Gesundheitsfachberufe zu akademisieren, jedoch immer größer geworden. Folgende Berufe zählen zu den bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberufen:
• Altenpfleger/in
• Diätassistent/in
• Ergotherapeut/in
• Gesundheits- und Krankenpfleger/in
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
• Hebamme / Entbindungspfleger
• Logopädin / Logopäde
• Masseur/in und medizin. Bademeister/in
• Medizinisch-techn. Assistent/in - Funktionsdiagnostik (MTAF)
• Medizinisch-techn. Laboratoriumsassistent/in (MTLA)
• Medizinisch-techn. Radiologieassistent/in (MTRA)
• Notfallsanitäter/in
• Orthoptist/in
• Pharmazeutisch-techn. Assistent/-in (PTA)
• Physiotherapeut/in
• Podologe / Podologin
• Rettungsassistent/in
• Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in (VMTA)
Darüber hinaus existieren landesrechtlich geregelte und nicht geregelte Gesundheitsberufe.
Die bundesgesetzlichen Gesundheitsfachberufe eignen sich für die Förderung durch das Weiterbildungsstipendium.