Kompetente und qualifizierte Mitarbeiter:innen sind der Treibstoff jeder Firma. Weiterbildungen sind der Treibstoff jeder erfolgreichen Karriere. Wieso nicht also eine Win-win-Situation daraus machen? Die Förderung der Weiterbildung durch Arbeitgeber:innen ergibt aus vielen Gründen Sinn. Sie sollte sowohl seitens der Arbeitgebenden, wie auch auf Arbeitnehmendenseite in Betracht gezogen werden. Zudem haben Arbeitgeber:innen in vielen Bundesländern die Möglichkeit, Zuschüsse für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen zu bekommen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Fördern können Arbeitgeber:innen Ihre Mitarbeiter:innen durch zwei Mittel – Geld und Zeit. Oft werden ganz individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getroffen.
1. Finanzielle Förderung
Arbeitgeber:innen können also die Kosten für eine Fortbildung teilweise oder ganz übernehmen. Auch die Gewährung eines Darlehens seitens des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin kann eine Möglichkeit der Förderung darstellen. Die Ausgestaltung der jeweiligen Förderbedingungen kann dabei sehr individuell erfolgen.
Tipp: Bereits im Vorfeld transparente Förderbedingungen mit den Vorgesetzten schaffen und am besten schriftlich festhalten.
Oft wird eine Förderung mit einer Gegenleistung (z. B. Bindung ans Unternehmen für eine bestimmte Zeit) und eventuellen Rückzahlungspflichten bei einer Kündigung gekoppelt. Da dies oft in Streitigkeiten endet, ist es ratsam, bereits im Vorfeld wichtige Punkte klar zu definieren und bestenfalls schriftlich zu fixieren: Wie hoch ist die Förderung? Wann wird diese ausgezahlt? Welche Form der Gegenleistung wird durch den/die Arbeitnehmer:in erbracht? Unter welchen konkreten Umständen wird eine Rückzahlung der Förderung fällig? Wie hoch ist diese Rückzahlung?
Dass auch Arbeitgeber:innen von der Investitionen in Ihre Mitarbeiter:innen profitieren möchten, ist nachvollziehbar. Dies gilt auch für die Absicherung gegen eine plötzliche Kündigung während oder kurz nach Beendigung der Weiterbildung. Deswegen sind Förder- und eventuelle Rückzahlungsbedingungen legitim. Diese sollten sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen bewegen und im Zweifelsfall rechtlich begutachtet werden.
2. Zeitliche Förderung
Auch beim Thema Zeit haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit ihre Angestellten individuell zu fördern. Zusätzlich zum Erholungsurlaub, sind weitere bezahlte oder unbezahlte Urlaubstage für Fort- und Weiterbildungen möglich. Situativ können im Vorfeld einer geplanten Weiterbildung, genau wie beim Thema Geld, weitere Absprachen getroffen werden. Auch hier sollten alle Förderbedingungen genau bestimmt und von beiden Seiten abgesegnet werden.
Tipp: Auch Arbeitgeber:inenn können Gelder vom Land bekommen, um die eigenen Mitarbeiter:inenn zu fördern.
Zuschuss für den Arbeitgeber?
Dies ist ein Punkt, der oft ungeachtet bleibt. In den meisten Bundesländern haben Arbeitgeber:inne die Möglichkeit finanzielle Zuschüsse für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen zu bekommen. Arbeitgeber:innen sollten sich daher schlaumachen, ob und in welcher Höhe sie Geld vom Land bekommen können. In NRW gibt es den Bildungsscheck z. B. auch für Unternehmen. Arbeitgeber:innen bekommen über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Zuschuss, um diesen für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen einzusetzen.
Bildungsurlaub
In fast allen Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Unter Bildungsurlaub versteht man eine feste Anzahl an bezahlten Urlaubstagen (in der Regel 5 Tage pro Jahr), welche für berufliche und politische Weiterbildung eingesetzt werden können. Dies ist nach dem Bildungsurlaubsgesetz geregelt.
Folgendes solltest Du beachten: Bildungsurlaub kannst Du nur für Kurse einsetzen, die eine entsprechende Anerkennung besitzen. So kann das Kursangebot für bestimmte Berufsgruppen eingeschränkt sein. Es ist daher notwendig, sich direkt vom Anbieter bestätigen zu lassen, dass der gewünschte Kurs anerkannt ist. Nur mit einer solchen Bestätigung lässt sich der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber / bei der Arbeitgeberin beantragen.
Welche Kurse anerkannt sind, erfährt man in der Kursdatenbank der Seite bildungsurlaub.de. Es kann trotzdem anerkannte Kurse geben, die in dieser Datenbank nicht gelistet sind. Aus diesem Grund solltest Du direkt beim Anbieter der Weiterbildung nachfragen, ob der Kurs, den Du besuchen möchtest, für den Bildungsurlaub anerkannt ist.
Vorteile für beide Seiten
Durch die Förderung profitieren in der Regel beide Seiten – eine klassische Win-win-Situation. Arbeitnehmer:innen können sich über einen wichtigen Beitrag an Geld und Zeit freuen. Auf der anderen Seite können Weiterbildungen Schlüsselqualifikationen mit sich bringen, ohne die Arbeitgeber:innen gewisse Dienstleistungen gar nicht anbieten oder abrechnen können. Ein Beispiel hierfür sind die Zertifikatskurse in der Physiotherapie. Entsprechende Rezepte können nur angenommen und abgerechnet werden, sofern derjenige Arbeitnehmer die Zertifikatsweiterbildung abgeschlossen hat. Ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber anderen Praxen, deren Mitarbeiter diese Zertifikate nicht vorweisen. Chef:innen haben also einen direkten finanziellen Nutzen davon. Über den unmittelbaren finanziellen Nutzen hinaus, gibt es weitere gute Gründe für die Investition in das eigene Personal. Mit der Förderung geben Arbeitgeber:innen ein klares Signal der Wertschätzung und des Vertrauens – Grundbedingungen für die langfristige Bindung an das Unternehmen. Gerade im Gesundheitswesen ist der Fachkräftemangel ein eminentes Problem. Eine geringe Fluktuation und ein gut funktionierendes Team sind daher grundlegend wichtig, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
Wie spreche ich mit meinem Chef?
Gibt es bezüglich der Förderung im Unternehmen keine einheitliche Regelung, ist es ratsam, das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Du solltest dir dafür Zeit nehmen, um folgende Frage klar und überzeugend beantworten zu können: Welchen Nutzen hat die geplante Weiterbildung für mein Unternehmen? Mit Argumenten, wie dein Unternehmen von deiner Weiterbildung profitiert, lässt es sich deutlich besser verhandeln. Du solltest ebenfalls gut begründen können, was Dich dazu motiviert, diese Fortbildung zu absolvieren. Mache deinen Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin gegebenenfalls auf die Themen Bildungsurlaub und Zuschüsse für Arbeitgeber:innen aufmerksam. Gerade in kleineren Einrichtungen wird oft vergessen, dass auch Arbeitgeber:innen Möglichkeiten haben, sich fördern zu lassen. Ist das Vertrauen von deiner Seite in deinen Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin da? Dann solltest Du deine Bleibewünsche und deine Identifikation mit deiner Firma untermauern, um dir so eine bessere Verhandlungsposition zu verschaffen. Im Gegenzug sollte sich dein:e Arbeitgeber:in auf Dich verlassen und eine gewisse Ehrlichkeit verlangen können. Fortbildungszuschüsse einzustreichen und anschließend das Unternehmen zu verlassen, ist sicher nicht die feine Art und wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu Streitigkeiten führen.
Fazit:
Durch die Förderung können sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:inenn nachhaltig in puncto Wirtschaftlichkeit und Unternehmens- bzw. Mitarbeiterbindung profitieren. Fördermöglichkeiten können dabei ganz individuell gestaltet werden. Wichtig ist es, sich im Vorfeld auf transparente Förderbedingungen zu einigen. Das Gleiche gilt für Rückzahlungsforderungen bei verfrühter oder unerwarteter Kündigung. Themen wie Bildungsurlaub oder Zuschüsse für Arbeitgeber:innen durch das Land sind weitere Möglichkeiten, eine Förderung zu ermöglichen. So sollte einer Win-win-Situation nichts mehr im Wege stehen.