• Schnelle Suche

  • Übersichtlicher Vergleich

  • Einfache Buchung

Bild Prävention nach §20 SGB V – Wie kann ich Präventionskurse anbieten?
Karriere

Prävention nach §20 SGB V – Wie kann ich Präventionskurse anbieten?

fobimarkt Redaktion   •   02.12.2021

Lesezeit: 5,0 Minuten

Primärprävention nach §20 SGB V – der Weg zur Zertifizierung

In der Gesundheitsbranche sind Krankheiten und Verletzungen Teil des alltäglichen Berufslebens. Sie werden analysiert, bewertet und behandelt. Im Laufe der Jahre wurden Theorien und Methoden entwickelt, um derartige Schädigungen des Körpers schon vor Auftreten der Beschwerden verhindern zu können. Es handelt sich dabei um sogenannte Präventionsmaßnahmen. Diese Reduzierung eines Verletzungsrisikos ist seitdem nicht nur für Ärzt:innen und Patient:innen von großem Interesse, sondern auch seitens des Staates. So hat dieser im Jahr 2000 ein Gesetz erlassen, das insbesondere die Primärprävention von Krankheiten und Verletzungen fördern soll.  

 

Das Ziel ist es, sowohl die Anbietenden als auch die Besuchenden der Präventionskurse zu unterstützen. Beiden Seiten werden attraktive Chancen geboten. Für Kursanbietende und Kursleitende kommen jedoch immer wieder Fragen zum Zertifizierungsverfahren der Kursmaßnahmen auf. Welche Voraussetzungen muss ich als Kursleiter:in erfüllen, um einen Präventionskurs anbieten zu können? Welche Rolle spielt die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention)? Wie funktioniert die Zertifizierung meines Kurses? Welche Vorteile ergeben sich daraus? Diese und weitere Fragen sollen mithilfe des folgenden Beitrages beantwortet werden.  

§20 Sozialgesetzbuch V – Worum geht es?  

Das Gesetz bezieht sich auf gesetzliche Krankenkassen, Anbietende von Präventionskursen und Teilnehmende der Kurse. Es besagt, dass gesetzliche Krankenkassen Kurse bezuschussen können, die primäre Präventionsmaßnahmen für Krankheiten und Verletzungen durchführen. Die Zuschüsse sind in diesem Fall finanzieller Art und betreffen die Teilnehmenden der Kurse. Damit ein solcher Kurs bezuschussungsfähig ist, schreibt das Gesetz bestimmte Bedingungen vor, die sowohl die Präventionskurse als auch Kursanbietende (Trainer:innen) erfüllen müssen. Diese Voraussetzungen sind im sogenannten Präventionsleitfaden enthalten und werden durch die Zentralen Prüfstelle für Prävention geprüft und zertifiziert. 

Was ist die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP)? 

Die ZPP wurde 2013 von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen gegründet. Seit 2014 besteht ihre Hauptaufgabe in der Prüfung und Zertifizierung von Präventionskursen nach §20 Abs. 1 SGB V. Die Prüfung der Kursmaßnahmen orientiert sich am aktuellen Leitfaden des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Erfüllt ein Kurs die notwendigen Kriterien, zertifiziert die Prüfstelle den Präventionskurs mit Hilfe des Prüfsiegels “Deutscher Standard Prävention”. Mit diesem Prüfsiegel ist ein Präventionskurs durch die Kassen bezuschussungsfähig. Dieses Prüfsiegel wird ausschließlich von der ZPP vergeben, ist von allen beteiligten Krankenkassen anerkannt und ab dem Datum der Zertifizierung drei Jahre gültig.  

Welche Art von Präventionskursen / -maßnahmen kommt für eine Zertifizierung infrage?

Grundsätzlich gilt, dass unabhängig von einer Zertifizierung alle Präventionsmaßnahmen als Kurse angeboten werden können. Möchten Kursanbietende allerdings die Unterstützung der Krankenkassen im Sinne des §20 SGB beanspruchen, müssen sowohl die Kurse als auch die Kursleitenden entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Der Leitfaden des GKV-Spitzenverbands schreibt vor, dass Kursangebote nur dann bezuschusst werden können, wenn sie bestimmte Handlungsfelder thematisieren. Zertifiziert werden momentan nur Kurse aus den vier Feldern  

  • Bewegung 
  • Stressbewältigung & Entspannung 
  • Ernährung und  
  • Suchtmittelkonsum  

Für eine bessere Einordnung wurden außerdem Präventionsziele für die Handlungsfelder festgelegt. Kurse im Bereich Bewegung sollen beispielsweise zu einer Reduzierung des Bewegungsmangels und zur Vorbeugung/Reduzierung spezieller Risiken führen. Zudem werden formelle Kriterien vorausgesetzt, die der Kurs erfüllen muss. Dazu zählt beispielsweise eine Teilnehmerzahl von höchsten 15 Personen. Zudem muss es sich um eine zeitlich abgeschlossene Maßnahme handeln (begrenzter Zeitraum). Kursaufbau und Ablauf müssen genau definiert sein.  

Auf der anderen Seite verweist der Leitfaden auch auf Präventionskurse, die grundsätzlich nicht förderfähig sind. Dazu zählen zum Beispiel Angebote aus dem Bereich betriebliche Gesundheitsförderung. Auch Angebote des Freizeit- & Breitensports und Kurse, die fast ausschließlich mit Geräten arbeiten, gehören dazu.  

Welche Voraussetzungen gelten für mich als Kursleiter:in? 

Wie bereits beschrieben, müssen sowohl Präventionskurse als auch Kursleitende gewisse Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllen. Für Kursleitende sind in diesem Fall bestimmte Grundqualifikationen von Bedeutung, die zu Beginn des Jahres 2021 erneuert wurden. Diese werden in fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen unterteilt und unterscheiden sich je nach Handlungsfeld des durchzuführenden Kurses voneinander. Kursübergreifend gilt jedoch, dass Kursleitende einen staatlich anerkannten Studien- oder Berufsabschluss vorweisen müssen. Außerdem wird eine fachspezifische Fortbildung vorausgesetzt. 

Zudem wird vorgegeben, wie diese geforderten Kompetenzen erworben werden sollen. Mindestens 60 % müssen in staatlich anerkannten Berufsausbildungen oder wissenschaftlichen Studiengängen an Universitäten/Fachhochschulen erlernt werden. Die restlichen 40 % können auf weitere Qualifizierungsmaßnahmen verteilt werden. Dazu zählen beispielsweise staatlich anerkannte Institutionen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen.

Warum ist eine Zertifizierung durch die ZPP sinnvoll? 

Die Zentrale Prüfstelle für Prävention hat die bürokratischen Schritte bei der Zertifizierung vereinfacht. Durch den Zusammenschluss der beteiligten Krankenkassen ist nur noch eine Prüfung der Kurse notwendig, was den Aufwand für Kursanbietende deutlich verringert. Einheitliche Prüfkriterien und Ergebnisse führen automatisch zu einer Anerkennung mehrerer Krankenkassen. 

Finanzielle Vorteile durch Zuschüsse ergeben sich vor allem für die Teilnehmer:innen. So werden in der Regel 75 % der Teilnahmegebühren zurückerstattet. Die neue Kursdatenbank ermöglicht allen Patient:innen und Mitglieder:innen einen einfachen Zugriff auf passende Angebote von Präventionskursen. 

Kursanbieter:innen können diese Plattform nutzen, um ihre Kurse erfolgreicher zu bewerben. Außerdem haben sie die Möglichkeit mithilfe der Datenbank und der Krankenkassen über 73 Millionen Versicherte zu erreichen.  

Auch für die Leitenden der Kurse vereinfachen sich Prozesse. Die Prüfung ihrer Qualifikationen für bestimmte Handlungsfelder etc. erfolgt nur noch einmalig. Sie dauert durchschnittlich 10 Tage. Sollten neue Kompetenzen oder Abschlüsse erreicht werden, können diese einfach nachgereicht und zur erneuten Zertifizierung vorgelegt werden. 

Wie läuft die Zertifizierung bei der ZPP ab? 

Die Abläufe der Zertifizierung für einen Kurs oder als Leiter:in unterscheiden sich kaum voneinander. Im Vorfeld müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Aufseiten der Kursleitenden betrifft das insbesondere Nachweise über Grund- und Zusatzqualifikationen (Bsp. Studium, Zertifikate etc.).  

Zur Zertifizierung des Kurses ist die Einreichung einer detaillierten Beschreibung notwendig. Dazu zählen unter anderem organisatorische Aspekte wie Kosten, Stunden- und Teilnehmendenanzahl sowie konzeptionelle Aspekte wie Zielgruppe, Inhalte und Methoden.

5 Schritte zur erfolgreichen Zertifizierung meines Kurses  

  1. Ein Kurskonzept im Sinne der vier Handlungsfelder erstellen  
  2. Die formellen Voraussetzungen für Präventionskurse beachten  
  3. Entsprechende Nachweise sammeln und bei der ZPP einreichen  
  4. Nach erfolgreicher Prüfung die Zertifizierung erhalten  
  5. Den Kurs mit Verweis auf das Prüfsiegel anbieten   

Seit 2015 ist es auch möglich, bei der ZPP ganze Kurskonzepte zertifizieren zu lassen. Dieses Angebot haben zahlreiche Fortbildungsakademien angenommen und ihre Konzepte eingereicht. In diese Kurse kann man sich über eine gezielte Weiterbildung einweisen lassen.  Für Kursleitende ergibt sich somit ein entscheidender Vorteil: sie müssen nicht zwingend eigene Kurskonzepte erstellen, um einen bezuschussungsfähigen Präventionskurs anbieten zu können. Es reicht, die nötigen Qualifikationen und die Einweisung in solches Kurskonzept vorweisen zu können.  

5 Schritte zur erfolgreichen Zertifizierung als Kursleiter:in  

  1. Persönliche Grundqualifikationen und fachspezifische Fortbildungen analysieren 
  2. Evtl. Fortbildungen und/oder Einweisungen in zertifizierte Kurskonzepte besuchen  
  3. Entsprechende Nachweise sammeln und bei der ZPP einreichen 
  4. Nach erfolgreicher Prüfung die Zertifizierung erhalten 
  5. Eigenen Kurs erstellen oder zertifiziertes Kurskonzept auswählen und loslegen  

Ist die Zertifizierung des Kurses, des Konzeptes und/oder des Kursleitenden erfolgreich abgeschlossen, können die Angebote inklusive des Prüfsiegels öffentlich verbreitet werden. Patienten, die den Kurs buchen möchten, müssen die Teilnahmegebühr allerdings vorerst selbst bezahlen. Erst im Nachhinein können diese eine Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen, sofern der Kurs und der Kursleitende eine entsprechende Zertifizierung vorweisen kann.  

Finde über fobimarkt Deinen Weg zur Zertifizierung 

Unsere Plattform bietet Kursleiter:innen eine interessante Auswahl an Fort- & Weiterbildungen, über die Einweisungen in zertifizierte Kurskonzepte gelingen und die Kompetenzen für die Durchführung eines zertifizierten Kurses nach §20 SGB V vermitteln. Oft übernehmen die Anbieter:innen der Weiterbildung die Arbeit für Deine Zertifizierung gleich mit! Dies erleichtert Dir den Weg der Zertifizierung, reduziert den bürokratischen Aufwand und ermöglicht Dir anschließend das Anbieten eines bezuschussungsfähigen Präventionskurses. Spannende Ideen für Deinen Präventionskurs findest Du hier.   

Möchtest Du diesen Beitrag weiterempfehlen?

Kommentare

  • fobimarkt 22.09.2022

    Guten Morgen Herr Göllner, auf fobimarkt können Sie Kurskonzepte von unterschiedlichen Anbietern über unsere Suchfunktion auf der Startseite finden und nach Möglichkeit direkt buchen oder anfragen. Hierzu müssen Sie lediglich den gewünschten Suchbegriff in der Suchmaske eingeben und Sie bekommen die passenden Ergebnisse ausgespielt. Dies sollte vermutlich auch Ihre weiteren Fragen klären. Falls nicht können Sie sich auch gerne direkt per E-Mail (info@fobimarkt.com) an uns wenden. Ihr fobimarkt-Team

  • Uwe Göllner 21.09.2022

    Hallo mich würde es interessieren wie das mit der Übernahme der zertifizierung von euch läuft? welche präventions Kurse ihr zur Wahl habt die man sich aussuchen kann? was mich das kosten würde? Und mit welchen Zertifikaten man das machen kann?

Konzentrierte Menschen in Fortbildung

So holst du das Beste aus deiner Fortbildung raus

Fortbildungen sind zeit- und kostenintensiv. Wir zeigen dir in diesem Ratgeber, wie du das Beste aus deiner nächsten Fortbildung holst!

fobimarkt Redaktion

06/2023 • 5 min Lesezeit

Testtest

Darum lohnt sich eine Fortbildung für dich

In der schnelllebigen und sich stetig wandelnden Welt sind Fortbildungen unverzichtbar, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Fortbildungen bilden daher einen essenziellen Baustein im Bereich der beruflichen und persönlichen Entwicklung.

fobimarkt Redaktion

08/2023 • 5 min Lesezeit

Arzt mit Handy

Fortbildungspflicht für Ärztinnen und Ärzte

Auch für Ärztinnen und Ärzte gilt in Deutschland eine Fortbildungspflicht. Doch was genau ist bei dieser zu beachten? Alle Antworten dazu findest Du hier! 

fobimarkt Redaktion

03/2023 • 3 min Lesezeit

Training mit Hanteln

Fortbildungspflicht in der Ergotherapie – Was muss ich wissen?

Die Fortbildungspflicht für Ergotherapeut:innen dient zur Sicherstellung der Qualität aller Ergotherapeut:innen und sorgt außerdem für die Förderung von positiven Therapieergebnissen und Versorgungsabläufen. Doch was gibt es dabei für dich zu beachten? Im folgenden Beitrag findest Du alle Infos dazu!

fobimarkt Redaktion

02/2023 • 3 min Lesezeit

Physiotherapeut behandelt Patienten

Physiotherapie: Welche Fobis und Soft-Skills wünschen sich Arbeitgeber:innen?

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist bekanntermaßen groß. Doch was müssen Physiotherapeut:innen am Arbeitsmarkt mitbringen? Wir haben 100 aktuelle Job-Angebote für Physiotherapeuten (m/w/d) analysiert.

fobimarkt Redaktion

02/2021 • 3 min Lesezeit

Bild mit Paragraph von Präventionskursen

Prävention nach §20 SGB V – Wie kann ich Präventionskurse anbieten?

Für Kursanbietende und Kursleitende kommen jedoch immer wieder Fragen zum Zertifizierungsverfahren der Kursmaßnahmen auf. Welche Voraussetzungen muss ich als Kursleiter:in erfüllen, um einen Präventionskurs anbieten zu können? Welche Rolle spielt die ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention)? Wie funktioniert die Zertifizierung meines Kurses? Welche Vorteile ergeb

fobimarkt Redaktion

12/2021 • 5 min Lesezeit

Physiotherapeut:in macht Karriere im Unternehmen

Karriere als Physiotherapeut:in: Führungskraft werden

Die Weiterbildungsmöglichkeiten für Physiotherapeut:innen sind grenzenlos. Zielgerichtetes Weiterbilden ist für den therapeutischen Arbeitsalltag und die eigene Expertise unerlässlich. Doch wie fördert man seine Aufstiegschancen innerhalb eines Unternehmens?

fobimarkt Redaktion

10/2020 • 4 min Lesezeit